Wir möchten Sie mit den Fristen und Terminen sowie einigen Anmerkungen aus Rechtsprechung und Verwaltung vertraut machen.
Zudem möchte ich Sie heute auf folgende Themen besonders hinweisen:
- Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen
- Abzug der beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen
- Bau neuer Mietwohnungen kann Steuervorteile bringen
- Wohnungsvermietung: Energielieferungen sind steuerpflichtige Hauptleistungen
- Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

