
Der Jahresabschluss und sein Ergebnis ist für die Finanzverwaltung die Grundlage für die Steuerbemessung. Daneben ist er Informationsquelle für eine Vielzahl von unterschiedlichen Adressaten, wie beispielsweise Banken oder Ratinggesellschaften (Creditreform, Bürgel) oder für die Konkurrenz im Rahmen der im Handelsregister veröffentlichen Jahresabschlüsse.
Aufgrund dieses Spannungsfeldes erfordert die Erstellung des Jahresabschlusses neben umfangreichen Fachwissens auch die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihnen, unseren Mandanten.
Nur durch einen intensiven Austausch während der Jahresabschlusserstellung können wir Ihnen bilanzpolitische Möglichkeiten für ihre individuellen Anforderungen an den Jahresabschluss (z.B. Steueroptimierung, Grundlage für Kreditanfragen usw.) aufzeigen.
Während unserer standardmäßigen Bilanzbesprechung legen wir mit Ihnen die zukünftigen, bilanzpolitischen Entscheidungen fest, analysieren das Jahresabschlussergebnis und leiten hieraus zukünftige Maßnahmen und Handlungsfelder ab.
Wir bieten Ihnen im Bereich der Jahresabschlusserstellung folgende Leistungen an:
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz) aller Gesellschaftsformen
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Ergebnisoptimierungsvorschläge
- Bilanzanalyse