
Sie wollen privates oder unternehmerisches Vermögen an die nächste Generation weitergeben oder vererben?
Hierzu bedarf es einer Strategie, wie eine steueroptimierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Wege einer Schenkung oder durch testamentarische Erbeinsetzung erfolgen kann.
Nur durch eine vorausschauende und frühzeitige Planung des Vermögensübergangs lassen sich Konzepte entwickeln und vorbereiten, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und eine eventuell anfallende Steuerbelastung minimieren oder vermeiden.
Neben diesen steuerlichen Aspekten berücksichtigen wir bei unserer Beratung auch die außersteuerlichen Belange, wie beispielweise die Möglichkeiten zur Minimierung eines Pflichtteils.
Zur Bewältigung dieser Fragestellungen unterstützen wir Sie hierbei mit folgendem Leistungsspektrum:
- Beratung zur (schenkung-) steueroptimierten Vermögensübertragung von Unternehmens- und Privatvermögen (Nachfolgeplanung)
- Beratung bei der steuerrechtlichen Optimierung von Testamenten und Erbverträgen
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten
- Erstellung der Schenkungsteuererklärung
- Steuerliche Bewertung von Vermögen (Unternehmens-/Privatvermögen insbesondere Grundstücke) für Erbschaft-/Schenkungsteuerzwecke
- Berücksichtigung von außersteuerlichen Belangen bei
- Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Lösungsansatzes