
Mit der Cloudlösung „Unternehmen Online“ der DATEV können wir Ihnen eine hochsichere, digitale und bequeme Lösung für Ihre Lohnbuchhaltung bieten.
Im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Informationen an den Steuerberater zu melden (Stunden der Mitarbeiter, Mitarbeiterfragebogen bei neuen Mitarbeitern, Urlaubs-/Krankheitstage usw.). Oft werden diese Informationen noch händisch in einer Vielzahl von unterschiedlichen Listen eingetragen und dann entweder per Post, Fax oder per E-Mail versendet und müssen eventuell im Vorfeld noch extra verschlüsselt werden um den Datenschutz zu gewährleisten. Dies kostet viel Zeit und ist wenig komfortabel und fehleranfällig.
Die clevere Art der Erfassung und Verwaltung der notwendigen Daten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt die digitale Personalakte dar.
So laden uns alle notwendigen Unterlagen für die Lohn-/Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter in ein hochsicheres, elektronisches Portal hoch. Sowohl wir als Kanzlei als auch Sie als Unternehmen können dann auf diese Unterlagen zugreifen und weiterverarbeiten.
Nach Abschluss der Lohn-/Gehaltsabrechnung in der Kanzlei stellen wir Ihnen alle gewünschten Auswertungen in diesem Portal bereit.
Ihren Mitarbeitern können wir im Portal DATEV Arbeitnehmer online alle Lohn-/Gehaltsdokumente digital zur Verfügung stellen. Natürlich kann jeder Mitarbeiter nur auf seine persönlichen Unterlagen zugreifen. Hierfür erhält jeder Mitarbeiter eine individuelle Zugangskennung zum Portal von uns. Ihr Mitarbeiter kann per E-Mail informiert werden, wenn neue Dokumente in seinem Portal eingestellt worden sind.
Vorteile:
- Zeitersparnis und Flexibilität - keine händische Führung von Papierlisten und keine Verteilung der Gehaltsabrechnungen mehr nötig
- Auswertungen können jederzeit online abgerufen werden
- Originalbelege verbleiben bei Ihnen vor Ort und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung
- Bequeme Suche von Unterlagen im Portal Digitale Personalakte
- Sicherheit: Die Belege werden revisionssicher über 10 Jahre aufbewahrt. Mit einer zusätzlichen, sogenannten Verfahrensdokumentation können Sie die Rechnungsbelege auch sofort nach dem einscannen vernichten. Für die Kosten einer Verfahrensdokumentation können staatliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Nachteile:
- WIR ÜBERLEGEN NOCH