Wir möchten Sie mit den Fristen und Terminen sowie einigen Anmerkungen aus Rechtsprechung und Verwaltung vertraut machen.
Zudem möchten wir Sie heute auf folgende Themen besonders hinweisen:
– Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben – Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office – Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen – Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2021 auf EUR 9,50
Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren erfolgreich in der Region Neu-Ulm/Weissenhorn etabliert und steht mit fast 20 Mitarbeitern für die kompetente Betreuung anspruchsvoller Mandanten