Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige System der Grundsteuer verfassungswidrig ist und nur noch bis längstens 31 .12.2024 angewendet werden darf. Der Bund und die Länder haben in den letzten Monaten neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer beschlossen, die ab dem Jahr 2025 gelten.

In diesem Zusammenhang müssen zum Stichtag 01 .01 .2022 sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts in elektronischer Form über das sogenannte „ELSTER-Verfahren“ bei der Finanzverwaltung einzureichen. Insgesamt sind somit bundesweit ca. 36 Millionen Grundsteuererklärungen abzugeben.
Die elektronische Abgabe dieser Grundsteuererklärungen wird aus technischen Gründen erst ab dem 01.07.2022 möglich sein, da die Finanzverwaltung momentan erst noch die entsprechende Software und Schnittstellen endgültig programmieren muss und dadurch auch eine Vielzahl von technischen Detailfragen unklar sind. Der Gesetzgeber hat trotz dieser bestehenden Unwägbarkeiten als letzten Termin für die Abgabe der Grundsteuererklärungen den 31.10.2022 bestimmt. Inwieweit hier eventuell Fristverlängerungen gewährt werden, bleibt abzuwarten. Als Ihr Berater in allen steuerrechtliehen Belangen übernehme ich für Sie natürlich gerne die Erstellung der Grundsteuererklärungen. Bezüglich des technischen Ablaufs sowie der benötigten Unterlagen/Informationen zur Erstellung der Grundsteuererklärungen erhalten Sie in den nächsten Wochen nochmals gesondertes Informationen, sobald sich die Finanzverwaltung zu den noch offenen Detailfragen geäußert hat und diese geklärt sind.

Unabhängig davon können Sie aber für jedes Grundstück bereits folgendes zusammenstellen, da diese Informationen zur Erstellung der Grundsteuererklärungen in der Regel immer benötigt werden:

  • Einheitswertbescheid der Immobilie/Grundstücks
  • Informationsschreiben der Finanzverwaltung zu den Grundstücken
  • Lage der Immobilie (Bundesland, Adresse, Flurstücks-Nr.)
  • Art der Immobilie (unbebautes/bebautes Grundstück mit EFH/ZFH/MFH, Eigentumswohnung, Landwirtschaft)
  • Grundstücksgröße in qm
  • Wohnfläche in qm bei Wohngebäuden bzw. Nutzfläche bei gewerblich genutzten Immobilien
  • Eigentümer des Grundstücks (Anzahl, Höhe der Beteiligung am Grundstück)