
Auch 2021 müssen sich Unternehmen sowie Verbraucher wieder auf zahlreiche neue Gesetze einstellen – es kommt zu Gesetzesänderungen in diversen Bereichen. Manche sind bereits zum 1. Januar oder kurz davor in Kraft getreten, andere folgen in den nächsten Monaten. Einige Neuregelungen sind befristet. Neben dem erneut – und jetzt in Halbjahresschritten – steigenden Mindestlohn besteht künftig die Pflicht, öffentlichen Auftraggebern des Bundes E-Rechnungen zu stellen. Außerdem soll ein neues Gesetz kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen. Die vorübergehend reduzierten Mehrwertsteuersätze steigen wieder auf die bis 30. Juni 2020 gültige Höhe. Für Gespräche mit Anwalt und Steuerberater bieten die Gesetzesänderungen für 2021 reichlich Stoff.
DATEV Trialog
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